Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die 4. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Passauer Land voraussichtlich am 22.07.2024
Ende der Einreichungsfrist: 24.06.2024
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Einreichen ihrer Projektbeschreibung, mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe LAG-Management)
Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. (Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.)
Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 €
Für die Einreichung von sog. Kleinprojekten zur Unterstützung Bürgerengagement erfolgt zu gegebener Zeit ein separater Aufruf.
Die Einreichfrist für den anschließenden Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt, sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.