Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die 4. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Passauer Land voraussichtlich am 22.07.2024

 

  • Ende der Einreichungsfrist: 24.06.2024
  • Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Einreichen ihrer Projektbeschreibung, mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe LAG-Management)
  • Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. (Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.)
  • Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 €
  • Für die Einreichung von sog. Kleinprojekten zur Unterstützung Bürgerengagement erfolgt zu gegebener Zeit ein separater Aufruf.
  • Link zum aktuellen Formular für die Projektbeschreibung

 

Die Einreichfrist für den anschließenden Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:

 

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)
  • Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt, sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
  • Link Förderwegweiser StMELFhttps://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html

 

Die wichtigsten Dokumente für Ihren Projektantrag sind:

 

Lesen Sie hier nach, wie Sie in 5 einfachen Schritten von der Projektidee zum erfolgreichen Abschluss gelangen können.

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