Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die 5. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Passauer Land vorraussichtlich am 02.12.2024
- Ende der Einreichungsfrist: 01.11.2024
- Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Einreichen ihrer Projektbeschreibung, mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe LAG-Management)
- Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. (Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.)
- Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 €
- Für die Einreichung von sog. Kleinprojekten zur Unterstützung Bürgerengagement erfolgt zu gegebener Zeit ein separater Aufruf.
- Link zum aktuellen Formular für die Projektbeschreibung
Die Einreichfrist für den anschließenden Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)
- Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt, sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
- Link Förderwegweiser StMELF: https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
Die wichtigsten Dokumente für Ihren Projektantrag sind:
Lesen Sie hier nach, wie Sie in 5 einfachen Schritten von der Projektidee zum erfolgreichen Abschluss gelangen können.